Formulare

Um eine reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist für alle bewilligungspflichtigen Anlässe, Reservationen von Räumlichkeiten und Mobiliar das untenstehende Formular zwingend auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Das entsprechende Dokument kann selbstverständlich auch auf der Gemeindekanzlei abgeholt oder bestellt werden

Version Formular Dokument im pdf-Format
01.01.2008 Vermietung-Wirtebewilligung
Version Reglemente Dokument im pdf-Format
27.08.2007 Benützungsreglement für
Gemeinde-, Schul- und Turnanlagen

Besondere Beachtung ist den "Veranstaltungen im Wald" zu schenken. Anbei die entsprechenden Links und die wichtigsten Punkte. Es ist Sache des Veranstalters, den Gemeinderat vollumfänglich über den Umfang und die Art der Veranstaltung zu orientieren. Solche Veranstaltungen (z.B. Waldfest im Loorholz) müssen zwingend auch im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert werden.

Gesetzliche Grundlagen Text-Auszug
Waldgesetz §1
Zweck
1 Dieses Gesetz dient als Grundlage für den Vollzug der Bundesgesetzgebung und für die Verwirklichung der kantonalen Wald-, Raumplanungs- und Umweltpolitik.
2 Es hat zum Ziel
a) den Wald zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten, namentlich als Teil einer naturnahen, vernetzten Landschaft, als Lebensraum von Tieren und Pflanzen, als Produzent eines nachwachsenden Rohstoffes sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen;
b) zweckmässige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung des Waldes zu schaffen;
c) die Nutzung des Waldes als Erholungsraum so zu ordnen, dass die Ruhe im Wald gewahrt bleibt und die anderen Waldfunktionen möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Verordnung zum Waldgesetz §20
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
Folgende Veranstaltungen erfordern eine Bewilligung:
a) Veranstaltungen mit mehr als 500 Beteiligten;
b) Veranstaltungen zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr mit mehr als 100 Beteiligten;
c) Veranstaltungen mit Verwendung technischer Hilfsmittel wie Licht- oder Verstärkeranlagen;
d) Veranstaltungen in Naturschutzzonen.