Beglaubigung
Unterschriftsbeglaubigungen
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass).
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
Beglaubigung von Kopien
- Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 284 11 41 | gemeindekanzlei@mandach.ch |