Alimentenbevorschussung und unentgeltliche InkassohilfeAlimentenbevorschussung (Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder) Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen dient dem Kindeswohl und soll die nachteiligen Folgen bei Säumnis des zu Unterhaltsbeiträgen verpflichteten Elternteils mindern. Die Alimentenbevorschussung im Kanton Aargau ist im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) geregelt.
Die Gemeinde fordert die ausgerichtete Bevorschussung beim unterhaltsbeitragspflichtigen Elternteil zurück. Unentgeltliche Inkassohilfe Erfüllt die verpflichtete Person (z.B. geschiedener Ehepartner) die Unterhaltspflicht nicht, so hat die Vormundschaftsbehörde der berechtigten Person auf Gesuch hin bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs in geeigneter Weise zu helfen. In der Regel ist die Inkassohilfe unentgeltlich; beim Unterhalt von Erwachsenen kann die Behörde je nach finanziellen Verhältnissen eine Gebühr verlangen. Alimenteninkassostelle Die Alimenteninkassostelle des Kantons Aargau (Frauenzentrale Aargau) leistet für die Gemeinde Mandach Inkassohilfe beim Einfordern von Kinderalimente, Kinderzulagen und Frauenalimente. Die Inkassostelle steht den Unterhaltsberechtigten mit Auskünften und Rat zur Seite. Sie nimmt Kontakt auf mit dem Unterhaltsschuldner und wird, wenn dieser nicht freiwillig zahlt, betreibungs- oder gar strafrechtliche Schritte einleiten. Für nähere Informationen oder die Bestellung eines Gesuches wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Mandach.
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