Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste oder über eUmzug abmelden.

Für die Abmeldung benötigen wir Ihre die neue Adresse und das Wegzugsdatum sowie von ausländischen Staatsangehörigen zusätzlichen den Ausländerausweis.

Schweizer Staatsangehörigen wird bei der Abmeldung der Heimatschein ausgehändigt, welcher am neuen Wohnort wieder hinterlegt werden muss.

Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich ca. 1 Monat vor der Ausreise mit unserem Steueramt in Verbindung zu setzen.

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