Heimatschein
Wird vom zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes augestellt. Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin im Inland. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein.

Spätestens bei Volljährigkeit oder mit dem Wegzug aus der Heimatgemeinde wird der Heimatschein im Kanton Aargau zur Hinterlegung bei den Einwohnerdiensten benötigt.
 

Heimatausweis
Sind Sie Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde und benötigen für die Anmeldung an Ihrem Aufenthaltsort einen Heimatausweis?

Der Heimatausweis ist eine Abschrift des Heimatscheins und wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Er bestätigt, dass Ihr Heimatschein hinterlegt ist und dass Sie weiterhin in Ihrer Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind.

Zugehörige Objekte

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