Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu.

Urnenöffnungszeit: Sonntag, 10.30-11.00 Uhr

Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und auf der Homepage unter Abstimmungen und Wahlen publiziert.


Stellvertretung
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen.


Briefliche Stimmabgabe

  • Sie kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
     
  • Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ende der gemäss § 18 Abs. 1 VGPR festgelegten Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
     
  • Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
     

Wer brieflich stimmen will

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
     
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
     
  • legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
     
  • klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
     
  • Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungs- oder Wahltag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
     
  • Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt