Hund an-/ abmelden
Halterinnen / Halter sind verpflichtet Hunde bei der Gemeindekanzlei (samt Kopie des Heimtierausweises/ Impfpasses) anzumelden.
Änderungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung müssen innert 10 Tagen der Gemeindekanzlei gemeldet werden (falls Sie Ihren Hund weitergegeben haben oder dieser verstorben ist).

Hundetaxe
Für jeden mehr als drei Monate alten, im Kanton gehaltenen Hund hat die Halterin oder der Halter eine Hundetaxe zu entrichten, welche jährlich erhoben wird.

Seit dem 1. Januar 2016 werden alle Hunde in AMICUS registriert. Weitere Informationen finden Sie im kantonalen Hundegesetz.

 

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